Gesetzliche Betreuung


Nach dem seit 1992 geltenden Betreuungsgesetz kann niemand mehr entmündigt werden. An die Stelle der Vormundschaft über Volljährige ist die gesetzliche Betreuung getreten.

Unter uns leben Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur teilweise selbst besorgen können, Gründe dafür können sein:


  • psychische Erkrankung
  • geistige Behinderung
  • Altersverwirrtheit oder Gebrechlichkeit
  • körperliche Schwerbehinderung
Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin, eines gesetzlichen Betreuers ist es, die Interessen und Bedürfnisse dieser hilfebedürftigen Menschen dort rechtlich zu vertreten, wo diese es selbst nicht mehr alleine können.

Eine gesetzliche Betreuung kann verschiedene Tätigkeiten umfassen, wie zum Beispiel:

  • Kontakt mit Behörden und Ämtern
  • Vermittlung sozialer Dienste
  • Erledigung von Bankgeschäften
  • Ansprechpartner sein für Heime und andere Einrichtungen
  • Kontakt zu Ärzten
  • persönlicher Kontakt zum betreuten Menschen